
Ab
dem 1. März 2002 traten neue Regelungen für die Einreise mancher
Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischen Individualreisen
nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist die Einreise mit Personalausweisen
gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auf die Staatsangehörigen
Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Belgiens und Portugals. Diese
Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen,
damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und
Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten
Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht
auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre
Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
Touristen müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen
Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis ...). Bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Pass eines der
mitreisenden Elternteile eingetragen sein. Generell wird eine
Restgültigkeit der Reisedokumente von zwei Monaten verlangt. Für die
meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den
Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten.
Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität
relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat
erfahren.
