
Erteilung eines Visums erfolgt unter folgend angeführten
Voraussetzungen:
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein im voraus ausgestelltes
Visum:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh,
Bosnien-Herzegowina, Tschetschenien, China, Georgien, Indien, Indonesien,
Iran, Israel, Kasakhstan, Kirgistan, Macau, Mazedonien, Malaysia,
Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka,
Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, und alle
afrikanischen Länder.
Wer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung fuer Ägypten ist, braucht
kein Einreisevisum, wenn er während der Gültigkeit der
Aufenthaltsgenehmigung, oder innerhalb von 6 Monaten -welche Zeitspanne
kürzer ist- das Land verlässt und wieder in das Land zurückkehrt.
Die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Staaten benötigt
eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden, dadurch wird die
Bearbeitungszeit für die Erstellung solcher Visa mindestens 3 bis 6
Wochen dauern. Wenn Sie Staatsbürger einer dieser Staaten, die das Visum
nicht vor Ort bekommen können sind, wenden Sie sich bitte an das
ägyptische Konsulat.
A- Arabische Länder
-Staatsbürger folgende Staaten sind von einer Visumspflicht für Ägypten
befreit:
Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Die Arabische Emirate, Jordanien, Jemen,
Djibuti, Syrien, Oman, Katar und Libyen.
-Staatsbürger folgender Staaten, können das Visum nicht vor Ort (d.h.
bei der Ankunft in Ägypten) bekommen, daher werden sie gebeten, das
Visum vor dem Antritt einer Reise auf dem Ägyptischen Konsulat zu
beantragen:
Palästina, Irak, Libanon, Marokko, Tunesien, Algerien, Somalia, Sudan
Mauretanien.
B- Europäische Staaten:
-Die Staatsbürger von Malta sind von einer Visapflicht für Ägypten
befreit.
-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in
Ägypten oder vom Ägyptischen Konsulat bekommen.
C- Asiatische Staaten:
-Staatsbürger folgende Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom
ägyptischen Konsulat:
Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal,
Brunei.
-Staatsbürger aller anderer asiatischen Staaten bekommen das Visum nicht
vor Ort, und werden daher gebeten, sich das Visum vor ihre
Einreise, vom ägyptischen Konsulat zu besorgen.
D- USA und Kanada:
-Amerikanische und Kanadische Staatsbürger bekommen das Visum vor Ort
oder vom ägyptischen Konsulat.
E- Südamerikanische Staaten:
-Staatsbürger aller südamerikanischer Staaten bekommen das Visum vor Ort
oder vom ägyptischen Konsulat, außer südamerikanische Staatsbürger mit
palästinensicher Herkunft und Staatsbürger von Belize libanesischer
Herkunft.
F- Australien und Neuseeland:
-Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort
oder vom ägyptischen Konsulat.
G- Afrikanische Staaten:
-Staatsbürger aller afrikanischen Staaten bekommen das Visum nicht vor
Ort, daher werden sie gebeten, das Visum vor ihrer Einreise auf dem
ägyptischen Konsulat zu beantragen, ausgenommen die Staatsbürger
von Guinea, die von der Visumspflicht befreit sind.
Bei der Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat)
sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate
Gültigkeit)
- ein ausgefüllter
Visaantrag mit einem (1) Foto
- die
Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
Türkische Staatsangehörige mit gültigem türkischem Reisepass und einem
gültigen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten (Minimum 6 Monate)
können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer
Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten.
Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum beim ägyptischen
Konsulat in Wien beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von
zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen
vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit.
Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die
Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und
Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser
neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der
Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Konsulat
einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind
Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan,
Belarus (Weißrussland), Kasachstan, Kirgistan, Moldavien, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem
ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen vor ihrem
Reisedatum ein Visum beantragen.
Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St.
Katharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden.
Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie
Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von
Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der
ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten
wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn
sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer
Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren –
hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und
über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige
Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-tägige
Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen
beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine
Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere
ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte
Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen
technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.
Befreiung von Visagebühren:
(bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution)
Ägyptische Visagebühren werden nicht eingehoben für:
-Inhaber von Diplomatenpässen.
-Beamte internationaler Organisationen und Behörden sowie
Staatsdelegierte für Konferenzen.
-Beamte der Arabischen Liga.
-Ausländische Ehefrauen ägyptischer Staatsbürger
-Auslaendische Angehoerige des Klerus, bedeutende Wissenschafter,
Journalisten und Angehörige offizieller Kultur-, Erziehungs- und
Sportdelegationen.
-Ausländische Studenten, die an ägyptischen Instituten studieren.
-Personal ohne Diplomatenstatus bei diplomatischen oder konsularischen
Vertretungen in Ägypten.
-Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder von Angehörigen des
Diplomatischen Corps in Ägyten.
-Staatsbuerger von Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen,
Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind teilweise
von den ägyptischen Visagebühren befreit und bezahlen daher ermässigte
Gebühren.
4-Wohnen in Ägypten:
Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen
temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für
3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem
26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt –
ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20
Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und
kleinen Kindern eingeräumt.